Thema: Schönvermögen bei Immobilienbesitz
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Gerald 05.06.2011, 11:32 Uhr Wie bereits im Forum angesprochen lässt sich ein Schonvermögen, das für die eigene Altersvorsorge gedacht ist berechnen. Dieses kann in Form einer privaten Rentenversicherung, einer Riesterrente, einer Lebensversicherung oder einer Spareinlage angelegt sein.
Wie wird in diesem Zusammenhang eine selbstgenutzte, angemessene Wohnimmobilie (schuldenfreies Eigentum) gewertet?
Besteht das Recht auf ein Schonvermögen zusätzlich zum Immobilienvermögen, oder gilt der Wert des Hauses bereits als Schonvermögen und zusätzliche Mittel zur Altersversorgung sind nicht gestattet?
H-Gruenspan 11.06.2011, 21:35 Uhr Bruttogehalt (monat) x Arbeitsjahre; abzüglich dann
Immobilienwert. Wie der Richter entscheidet
Ist aber egal; meine Richterin hat gängige Rechtssprechung
nicht interessiert; durch Berechnung des geldwerten
Vorteils kann ich vom Elektrikergehalt meine Eigentumswohnung
nicht halten. Nur noch der Gedanke an Rache an der BRD !!!
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