hazett
08.04.2011, 19:10 Uhr
In welcher Höhe darf ich Barvermögen (Sparbücher, Aktien, Spekulationen u.a.) besitzen? Bitte unbedingt beachten: Der zu unterhaltende Elternteil ist Kriegswitwe und unterliegt somit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Kriegsopferfürsogestelle). Es gelten somit n i c h t die Bestimmungen, die bei HarzIV gelten, sondern deutlich günstigere Bedingungen. Ich habe mal gehört, daß das Vermögen beliebig hoch sein darf, jedoch die Zinsen anzugeben sind. Stimmt das???