Thema: Es gibt mehrere Kinder - aber nur eines ist Leistungsfähig
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Unterhalt0815 22.03.2011, 15:25 Uhr In diesem Fall gibt es vier Unterhaltspflichtige Kinder in der Familie.
Von diesen vier Kindern ist jedoch nur eines als Leistungsfähig einzustufen, da die anderen entweder arbeitslos, mehrere Kinder und Schulden oder kein entsprechendes Einkommen haben.
Muss das nun verbleibende eine Kind - welches Leistungsfähig ist - ganz alleine für den Elternunterhalt aufkommen?
Gruss Unterhalt0815
Heide 20.04.2011, 11:58 Uhr Hallo,
nur wer leistungsfähig ist muss Unterhalt zahlen.
Liebe Grüße
Heide
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