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Elternunterhalt

Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen sollen



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Thema: Brechnung Elternunterhalt

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Hildegard
20.03.2011, 20:03 Uhr
Ich muss zum ersten Mal Elternunterhalt zahlen und habe Probleme mit dem Sozialamt.
Ist es recht, das die Einkommenssteuererstattung, die z. B, auf eine Schwerbehinderung beruht, als Einkommen hinzugerechnet wird, die Schwerbehinderung aber nicht berücksichtigt wird. Weiterhin habe ich die Einkommenssteuererstattung auch weil ich Minus-Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung habe. Diese Kosten werden vom Sozialamt nicht berücksichtigt, aber die Erstattung wird als Einkommen angerechnet.

Wer hat Erfahrungen?
H-Gruenspan
09.04.2011, 16:21 Uhr
Liebe Hilde

Habe mein Urteil hinter mir; es ist in dieser Diktatur
alles rechtens; gegen geltendes Recht wurde mir wirklich
alles aberkannt was möglich war. Dagegen wurde mir
durch geldwerte Vorteile ein Gehalt brechnet was ich
nicht beziehe

Gibt es noch einen Aspekt bei dem der BRD-Demokrat
nicht lügt ?
Heide
20.04.2011, 11:55 Uhr
Hallo,

welches OLG hat das Urteil ausgesprochen und wie lautet das Aktenzeichen?

Liebe Grüße
Heide
H-Gruenspan
20.04.2011, 20:22 Uhr
OLG Karlsruhe 16 UF 65/10

Alles; wirklich alles wurde berechnet; Du wirst Dich
wundern wie reich Du bist
Heide
26.04.2011, 12:25 Uhr
Hallo,

leider wurde das Urteil noch nicht veröfftentlich, bzw. habe es nicht gefunden.

Liebe Grüße

Heide

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