Thema: Brechnung Elternunterhalt
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Hildegard 20.03.2011, 20:03 Uhr Ich muss zum ersten Mal Elternunterhalt zahlen und habe Probleme mit dem Sozialamt.
Ist es recht, das die Einkommenssteuererstattung, die z. B, auf eine Schwerbehinderung beruht, als Einkommen hinzugerechnet wird, die Schwerbehinderung aber nicht berücksichtigt wird. Weiterhin habe ich die Einkommenssteuererstattung auch weil ich Minus-Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung habe. Diese Kosten werden vom Sozialamt nicht berücksichtigt, aber die Erstattung wird als Einkommen angerechnet.
Wer hat Erfahrungen?
H-Gruenspan 09.04.2011, 16:21 Uhr Liebe Hilde
Habe mein Urteil hinter mir; es ist in dieser Diktatur
alles rechtens; gegen geltendes Recht wurde mir wirklich
alles aberkannt was möglich war. Dagegen wurde mir
durch geldwerte Vorteile ein Gehalt brechnet was ich
nicht beziehe
Gibt es noch einen Aspekt bei dem der BRD-Demokrat
nicht lügt ?
Heide 20.04.2011, 11:55 Uhr Hallo,
welches OLG hat das Urteil ausgesprochen und wie lautet das Aktenzeichen?
Liebe Grüße
Heide
H-Gruenspan 20.04.2011, 20:22 Uhr OLG Karlsruhe 16 UF 65/10
Alles; wirklich alles wurde berechnet; Du wirst Dich
wundern wie reich Du bist
Heide 26.04.2011, 12:25 Uhr Hallo,
leider wurde das Urteil noch nicht veröfftentlich, bzw. habe es nicht gefunden.
Liebe Grüße
Heide
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