Thema: Neuberechnung der Unterhaltszahlung Elternunterhalt bei Heimunterbringung
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Harald46 19.02.2011, 19:54 Uhr Zum 1.2. 2011 haben sich die Werte der Düsseldorfer Tabelle (Selbstbehalt bei Elterunterhalt) geändert, und zwar für den Unterhaltspflichtigen 1500 € statt 1400 wie bisher) sowie 1200 € für den Ehepartner. Die vom Sozialamt berechnete Zuzahlung basiert den bisher gültigen Werten. Kann ich bei ansonsten gleichen Voraussetgzungen vom Sozial eine Neuberechnung und damit eine Günstigerstellung verlangen?
Heide 11.03.2011, 12:41 Uhr Hallo Harald,
sicherlich liegt dir eine Berechnung des Sozialamtes vor. Trage doch die neuen Selbstbehaltssätze dort ein. Daraus ergibt sich eine neue Leistungsfähigkeit, die dann auch nur gezahlt werden sollte. Das Sozialamt sollte benachrichtigt werden, das ab Monat x nur noch der neu berechnete Betrag gezahlt werden. Es kann natürlich passieren, dass das Sozialamt erneut Auskunft verlangt.
Gruß
Heide
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