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Thema: Kann Nachgefordert werden?
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Xenon 01.02.2011, 18:47 Uhr Hallo,
habe da einige Fragen:
1.) Kann das S-Amt irgendwann von der Tochter des Bedürftigen Nachforderungen stellen, wenn die Tochter z.B. 5 Jahre später einen bessern Job hat und mehr verdient, und der Vater noch im Betreuten wohnen ist? Oder wir das dann "nur" angepasst.
2.)Durch eine Erbschaft bekommt die Tocher 50% der Eigentumswohnung ihrer Eltern, da sie in Scheidung lebten und die Mutter verstorben ist.
Dieser Anteil ist gedacht für eigenes Eigenheim. Geht allerdings nicht zu verkaufen. Oder doch? Verhältnis zum Vater ist sehr schlecht.
Was kann das S-Amt fordern?
Wäre dankbar für Infos. Termin mit A. ist erst nächste Woche und bin da etwas nervös.
Viele Grüße
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