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Thema: Rückforderung von Geburtstagsgeschenken durch das Sozialamt
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gabriele 16.12.2010, 15:56 Uhr Ein Vater macht seiner Tochter zum Geburtstag ein Geldgeschenk. Kann das Sozialamt dieses Geburtstagsgeschenk nach über 7 Jahren zurückfordern, weil der Vater nunmehr im Pflegeheim lebt und seine Rente zur Kostendeckung nicht ausreicht ? Als Kind haben wir gelernt: "Geschenkt ist geschenkt, wiederholen das ist gestohlen !". Daß man Geldschenkungen u. U. innerhalb von 10 Jahren zurückgeben muss, wußte ich, dachte aber, dass Geburtstagsgeschenke von dieser Vorschrift ausgenommen wären. Wäre dankbar für jeden Hinweis.
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