Thema: Scheidung
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Baerli0508 13.12.2010, 14:23 Uhr Ich wurde von meinem Mann 1997 geschieden. Das Sozialamt versucht nun die Kosten für die psychiatrische Betreuung meines geschiedenen Mannes von meinen Kindern einzufordern. Sollte das ohne Erfolg sein; kann ich als geschiedene Frau auch in die Pflicht genommen werden?
(Wir haben keinen Unterhaltsverzicht vereinbart)
Joschka 02.01.2011, 13:37 Uhr WEnn bisher kein nachehelicher Unterhalt gezahlt wurde, ist das eher unwahrscheinlich - kann aber letztlich nur bei vollständiger Kenntnis aller Umstände von einem Rechtsanwalt beurteilt werden.
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