Thema: Ist der Enkel unterhaltspflichtig für seine Großmutter und muss Vermögensauskunft erteilen ?
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knoedelhuber 02.12.2010, 15:02 Uhr Ein Geburtstagsgeschenk (Geld) der jetzt im Pflegeheim befindlichen Mutter an ihren Sohn wird von diesem nach einigen Jahren an seinen eigenen Sohn weiterge-schenkt. Hat das Sozialamt einen Auskunftsanspruch gegen den Enkel und wäre dieser sogar für seine Oma unterhaltspflichtig ?
Joschka 02.01.2011, 13:39 Uhr Das Sozialamt hat keinen Auskunftsanspruch gegen den Enkel - dieser kann aber zivilrechtlich unterhaltspflichtig sein, dieser zivilrechtliche Unterhaltsanspruch kann aber nicht auf das Sozialamt übergeleitet werden.
Markus73 11.08.2011, 15:45 Uhr Hallo,
könnte ich dann mein Erspartes auf meine Tochter übertragen, oder auf ein Konto von ihr, ohne dass das Sozialamt dieses Geld mit in die Unterhaltsberechnung mit rein nehmen kann??
Gruß
Markus
SB308 14.08.2011, 11:46 Uhr Dies würde mich auch interessieren. Dann könnte man a zumindest einen Teil "retten".
H-Gruenspan 14.08.2011, 16:20 Uhr Sobald die Rechtswahrungsanzeige ins Haus flattert ist nix mehr;
sogar 2 Jahr rückwirkend.
Ein Arzt wollte ganz schlau sein und kaufte ein Riesenhaus VOR
der Rechtswahrungsanzeige. Richterin hat ihn vergattert; DA ER
wußte dass seine Mutter in ein Heim kommt; UND wer so etwas
weiß ist vom Regime angehalten Rücklagen zu bilden.
Für wie doof haltet Ihr eigentlich die BRD ?
Zwar muß man fragen wann dieser Staat einmal nicht lügt;
aber schlauer und hinterhältiger als Ihr sind die Funtionäre
der BRD allemal
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