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Elternunterhalt

Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen sollen



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Forum Elternunterhalt >> Elternunterhalt >> Ist der Enkel unterhaltspflichtig für seine Großmutter und muss Vermögensauskunft erteilen ?

Thema: Ist der Enkel unterhaltspflichtig für seine Großmutter und muss Vermögensauskunft erteilen ?

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knoedelhuber
02.12.2010, 15:02 Uhr
Ein Geburtstagsgeschenk (Geld) der jetzt im Pflegeheim befindlichen Mutter an ihren Sohn wird von diesem nach einigen Jahren an seinen eigenen Sohn weiterge-schenkt. Hat das Sozialamt einen Auskunftsanspruch gegen den Enkel und wäre dieser sogar für seine Oma unterhaltspflichtig ?
Joschka
02.01.2011, 13:39 Uhr
Das Sozialamt hat keinen Auskunftsanspruch gegen den Enkel - dieser kann aber zivilrechtlich unterhaltspflichtig sein, dieser zivilrechtliche Unterhaltsanspruch kann aber nicht auf das Sozialamt übergeleitet werden.
Markus73
11.08.2011, 15:45 Uhr
Hallo,

könnte ich dann mein Erspartes auf meine Tochter übertragen, oder auf ein Konto von ihr, ohne dass das Sozialamt dieses Geld mit in die Unterhaltsberechnung mit rein nehmen kann??

Gruß
Markus
SB308
14.08.2011, 11:46 Uhr
Dies würde mich auch interessieren. Dann könnte man a zumindest einen Teil "retten".
H-Gruenspan
14.08.2011, 16:20 Uhr
Sobald die Rechtswahrungsanzeige ins Haus flattert ist nix mehr;
sogar 2 Jahr rückwirkend.

Ein Arzt wollte ganz schlau sein und kaufte ein Riesenhaus VOR
der Rechtswahrungsanzeige. Richterin hat ihn vergattert; DA ER
wußte dass seine Mutter in ein Heim kommt; UND wer so etwas
weiß ist vom Regime angehalten Rücklagen zu bilden.

Für wie doof haltet Ihr eigentlich die BRD ?
Zwar muß man fragen wann dieser Staat einmal nicht lügt;
aber schlauer und hinterhältiger als Ihr sind die Funtionäre
der BRD allemal

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