Thema: Selbsbehalt
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Ankie 10.11.2010, 22:33 Uhr Unterhaltspflichtige hat kein eigenes Einkommen. Der Ehemann bezieht Rente und Pension. Die Unterhaltspflichtige wohnt mit Familie im eigenen abbezahlten Haus (50%Anteil) und hat eine vermietete Eigentumswohnung (EW) mit Hypotheken als Altersvorsorge.
Kann das in der EW aufgelaufnen Eigenkapital als Unterhaltspflicht herangezogen werden? Leider kann das Rechenbeispiel welches im Forum angegeben ist nicht verwendet werden, da kein eigenes Einkommen; und 5% von Null ist nun mal Null.
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